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Abgeführte Schülerin: Innenminister verteidigt Polizeieinsatz als angemessen und verhältnismäßig

Am 27. Februar rückte eine Polizeistreife zu einem Gymnasium in Ribnitz aus. Sie war vom Schulleiter gerufen worden. Eine 16-jährige Schülerin soll "mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben".

Konkret soll es dabei um ein pro AfD-TikTok-Video und die Aussage gegangen sein, Deutschland sei kein Ort, sondern Heimat. Obwohl sich der Anfangsverdacht nicht erhärtete, führten die Beamten mit der 16-Jährigen ein "Aufklärungsgespräch" – in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreter.

Am 13. März erschien in der "Jungen Freiheit" ein Artikel, in dem die Mutter der Schülerin eine vom Polizeibericht abweichende Version des Geschehens schildert. Dieser Artikel löste eine Welle der Empörung aus, die den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, zu einer Wortmeldung veranlasste.
Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verteidigte der SPD-Politiker am Donnerstag das Vor-gehen der Beamten als "angemessen" und "verhältnismäßig".
Das im Polizeibericht erwähnte "Aufklärungsgespräch" nennt er "Gefährderansprache".
Die "Gefährderansprache" ist dem mecklenburgischen Recht unbekannt.
Auch die in anderen Bundesländern notwendigen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme, wie die von einer Person ausgehende Gefahr und die Anwesenheit gesetzlicher Vertreter, waren nicht gegeben.

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