
Bern will Waffenexporte in Kriegsgebiete erleichtern: Wie viel Neutralität bleibt der Schweiz?
Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Neuausrichtung der Rüstungsexportpolitik ab. Im Zentrum steht die Frage, ob die bisherigen Einschränkungen für Waffenlieferungen an bestimmte Partnerstaaten gelockert werden sollen.
Bundespräsident Guy Parmelin wirbt für die Vorlage. In der SRF-"Arena" und einem Interview mit "20 Minuten" erläuterte er, weshalb der Bundesrat die geltenden Regeln für zu restriktiv hält.

Konkret geht es um 36 Partnerstaaten, darunter die USA, Großbritannien, Kanada und zahlreiche europäische Länder. Künftig sollen Schweizer Rüstungsgüter unter bestimmten Voraussetzungen auch dann an diese Staaten geliefert werden können, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Damit würde sich die bisherige Praxis erheblich verändern.

Parmelin begründet den Kurs mit den Interessen der Schweizer Rüstungsindustrie und der Verteidigungsfähigkeit des Landes. Unternehmen, die wegen strenger Exportvorschriften Aufträge verlieren, könnten ihre Produktion ins Ausland verlagern. Damit gingen nicht nur Arbeitsplätze verloren, sondern auch technisches Wissen und industrielle Kapazitäten, auf die die Schweizer Armee angewiesen sei.
Der Bundespräsident begründet die Neuausrichtung mit sicherheitspolitischen Interessen. Ein Land, das seine Verteidigung stärken wolle, brauche eine leistungsfähige eigene Rüstungsindustrie. Diese könne auf Dauer jedoch nur bestehen, wenn sie auch auf dem internationalen Markt konkurrenzfähig sei. Die bisherigen Exportbeschränkungen hätten der Schweizer Rüstungsindustrie aus Sicht des Bundesrats erhebliche Nachteile gebracht.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Wiederausfuhr. Künftig soll die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an Drittstaaten grundsätzlich erleichtert werden. Der Bundesrat kann aus neutralitäts-, außen- oder sicherheitspolitischen Gründen weiterhin Einschränkungen verfügen. Die Regierung erhält damit einen größeren Ermessensspielraum bei der Beurteilung einzelner Geschäfte.
Die Kritiker warnen vor den Folgen für die Kontrolle über Schweizer Rüstungsgüter. Sie befürchten, dass Waffen künftig in Konfliktregionen gelangen könnten, ohne dass die Schweiz ihren weiteren Verbleib ausreichend kontrollieren kann. Parmelin verweist dagegen auf die bestehenden Prüfverfahren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft soll weiterhin jedes Exportgesuch beurteilen. Auch die Einhaltung des Völkerrechts und der Verpflichtungen aus der Neutralität bleibe gewährleistet.
Neben den Exportbedingungen steht die politische Kontrolle zur Diskussion. Kritiker bemängeln, dass der Bundesrat zusätzliche Kompetenzen erhält und die parlamentarische Einflussnahme abnimmt. Die Regierung soll in bestimmten Situationen über größere Handlungsspielräume verfügen. Parmelin verweist auf die vorgesehenen Informationspflichten gegenüber den zuständigen parlamentarischen Kommissionen.
Im Zentrum der Vorlage steht die Frage, wie sich die wirtschaftlichen Interessen der Schweizer Rüstungsindustrie mit den Grundsätzen der Neutralität vereinbaren lassen. Die Regierung will die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken und die Versorgung der eigenen Armee sichern. Kritiker warnen hingegen vor den Folgen gelockerter Exportbestimmungen und einem Verlust an Kontrolle über den Verbleib Schweizer Kriegsmaterials. Damit geht es auch um die künftige Rolle der Neutralität in der Schweizer Rüstungspolitik.
Am 29. November geht es somit um die künftigen Grenzen der Schweizer Waffenexporte. Die Vorlage soll der heimischen Industrie neue Möglichkeiten eröffnen und die Versorgungssicherheit stärken. Zugleich wächst die Verantwortung des Bundesrats für den Umgang mit diesen zusätzlichen Kompetenzen. Je größer der Spielraum für Waffenexporte wird, desto stärker rücken die Kriterien in den Vordergrund, nach denen die Regierung ihn nutzt.
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