Schweiz

Schweiz weitet Russland-Sanktionen aus und rückt damit die Neutralitätsinitiative ins Zentrum

Die Schweiz weitet ihre Russland-Sanktionen aus und setzt damit erneut EU-Massnahmen um. Die Entscheidung fällt mitten im Abstimmungskampf über die Neutralitätsinitiative.
Schweiz weitet Russland-Sanktionen aus und rückt damit die Neutralitätsinitiative ins ZentrumQuelle: Legion-media.ru © Christophe Gateau

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat neun Personen und 45 Organisationen neu auf die Schweizer Sanktionsliste gesetzt. Die Entscheidung fällt mitten im Abstimmungskampf um die Neutralitätsinitiative und zeigt konkret, welche Folgen eine Annahme der Vorlage haben könnte.

Am 11. August 2026 um 23 Uhr traten die neuen Erweiterungen der Schweizer Sanktionen gegen Russland in Kraft. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hatte die Anhänge der Ukraine-Verordnung bereits am Montag angepasst. Neu aufgenommen wurden neun Einzelpersonen und 45 Organisationen in Anhang 8. Bei elf bereits gelisteten Personen und Unternehmen wurden zudem die Einträge aktualisiert.

Auf der Liste stehen vor allem erfolgreiche Unternehmer und Manager aus wichtigen Bereichen der russischen Industrie, denen die Schweizer Behörden Verbindungen zum Verteidigungssektor vorwerfen. Genannt werden unter anderem Oleg Jewtuschenko, ein Spitzenmanager des staatlichen Rüstungskonzerns Rostec, der ehemalige Chef der Vereinigten Schiffbaugesellschaft Alexei Rachmanow sowie der Unternehmer Tahir Garajew. Die Schweizer Behörden begründen die Massnahmen mit mutmasslichen Verbindungen zum militärisch-industriellen Komplex und zur sogenannten Schattenflotte. Mehrere der neu sanktionierten Organisationen sollen in der Drohnenproduktion, der Militär-Elektronik oder bei der Lieferung von Komponenten tätig sein.

Mit der Erweiterung setzt die Schweiz das 21. Sanktionspaket der Europäischen Union um, das der EU-Rat am 23. Juli 2026 verabschiedet hatte. Es umfasst 218 neue Einträge, darunter 48 Personen und 170 Organisationen. Im Mittelpunkt standen der Energiesektor, Banken, Kryptodienstleistungen und Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen. Auch weitere Schiffe der Schattenflotte und zusätzliche Finanzinstitute wurden ins Visier genommen.

Die Schweiz übernimmt die EU-Sanktionen inzwischen weitgehend automatisch. Zwar entscheidet der Bundesrat formal auf Grundlage des Embargogesetzes über die einzelnen Massnahmen, faktisch folgt Bern jedoch dem Kurs Brüssels. Der Eindruck, die Schweiz könne bei den Sanktionen frei zwischen einer Übernahme und einer Ablehnung wählen, wird dadurch relativiert. Deshalb setzt Bern die EU-Beschlüsse meist mit einer gewissen Verzögerung um.

Umstritten ist vor allem, dass die Schweiz mit dieser Sanktionspolitik immer stärker den Kurs der Europäischen Union übernimmt. Das wird als Abkehr von der traditionellen Schweizer Neutralität gesehen. Sanktionen gegen Unternehmer und Unternehmen, denen eine Nähe zum russischen Staat oder zur Rüstungsindustrie vorgeworfen wird, werfen zudem die Frage auf, wie weit die Schweiz bei solchen Massnahmen gehen sollte. Genau diese Frage steht auch im Zentrum der Abstimmung über die Neutralitätsinitiative am 27. September.

Bereits im Mai 2026 hatte die Schweiz im Zuge der Übernahme des 20. EU-Pakets 115 Personen, Unternehmen und Organisationen neu der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. 

Die neuen Listungen erfolgen zu einem politisch heiklen Zeitpunkt. Am 27. September 2026 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität". Die Vorlage verlangt eine deutlich strengere Auslegung der Neutralität. Die Schweiz soll dauerhaft und bewaffnet neutral bleiben, keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und sich nicht an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten beteiligen. Dazu gehören auch Sanktionen.

Eine Annahme hätte deshalb direkte Konsequenzen für die heutige Sanktionspolitik. Die Schweiz dürfte künftig grundsätzlich nur noch Sanktionen mittragen, die vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Da Russland dort als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, wären entsprechende Massnahmen gegen Moskau praktisch ausgeschlossen. Auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der NATO und der EU könnte dadurch eingeschränkt werden. Ausgenommen wären Massnahmen, die der Verhinderung von Sanktionsumgehungen dienen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er argumentiert, die heutige flexible Neutralitätspraxis gebe der Schweiz genügend Spielraum, um ihre guten Dienste anzubieten und gleichzeitig die internationale Ordnung zu unterstützen.

Die Initianten, die vor allem aus dem Umfeld der SVP kommen und von Christoph Blocher prominent unterstützt werden, sehen die Sache anders. Sie betrachten die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland als Abkehr von der traditionellen Schweizer Neutralität. Auch das russische Aussenministerium hat sich öffentlich für die Initiative ausgesprochen und die Schweizer Sanktionspolitik wiederholt kritisiert.

Damit werden die aktuellen Massnahmen des SECO zu einem konkreten Beispiel für die politische Tragweite der Abstimmung. Sollte die Initiative angenommen werden, könnte die Schweiz Sanktionen wie jene vom August 2026 künftig nicht mehr einfach im Gleichlauf mit der EU übernehmen.

Seit Februar 2022 hat die Schweiz die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Der Bundesrat betont dabei, dass diese Politik mit der Schweizer Neutralität vereinbar sei. Die Erweiterung vom August setzt diese Linie fort.

Warum die Schweiz hingegen keine vergleichbaren Sanktionen gegen Israel oder die Trump-Regierung wegen des Krieges gegen den Iran verhängt, wirkt schwer nachvollziehbar. Erklärbar wird dieser Unterschied mit der heutigen Schweizer Aussenpolitik, die sich sehr stark am Kurs der EU orientiert.

Nun zeigt sich unmittelbar, worüber die Bevölkerung am 27. September entscheidet. Es geht nicht nur um eine abstrakte Definition der Neutralität, sondern um die Frage, welchen Handlungsspielraum die Schweiz künftig in der internationalen Politik haben soll.

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