
Thüringen: Mario Voigt scheitert mit Einspruch gegen Entzug des Doktortitels

Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, dem thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Wie ein Sprecher der Universität laut Berichten des Magazins Stern und der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, bestätigte der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät Mitte Juli die Entscheidung von Voigts Alma Mater vom Januar 2026.
Der CDU-Politiker steht seit dem Jahr 2024 unter dem Verdacht, dass seine Doktorarbeit den Maßstäben wissenschaftlicher Integrität nicht entspricht. Voigt hatte im Jahr 2008 über das Thema "Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry" promoviert.

Urheber der Plagiatsvorwürfe ist der österreichische Kommunikationswissenschaftler und Publizist Stefan Weber, in der Öffentlichkeit auch als "Plagiatsjäger" bekannt. Er hatte gegen Ende des Thüringer Landtagswahlkampfes 2024 den Vorwurf erhoben, Voigt habe an 140 Stellen aus anderen Texten abgeschrieben, ohne diese als Zitat zu kennzeichnen.
In einem von der AfD im Auftrag gegebenen Gutachten, das Weber Ende Mai 2026 herausbrachte, sprach der Plagiatsprüfer sogar von 265 Stellen, an denen Voigt fremdes geistiges Eigentum als eigenes ausgegeben haben soll. In seiner Stellungnahme hieß Weber Voigt einen "Wissenschaftssimulanten", der fällig für einen Rücktritt sei.
Im Freistaat Thüringen, der unter Voigt von den Parteien CDU, BSW und SPD in einer sogenannten Brombeerkoalition regiert wird, hat die Infragestellung von Voigts Promotion das Potential für eine veritable Regierungskrise. Anfang Februar dieses Jahres hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag unter ihrem Vorsitzenden Björn Höcke sogar ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den amtierenden Ministerpräsidenten initiiert – das sie allerdings verlor.
Neben Fragen der persönlichen Ehre dürfte also auch die Sorge um seine politische Zukunft Voigt dazu bewegen, gegen die Entscheidung der TU Chemnitz Klage zu erheben. Dies teilte ein Anwalt der Kanzlei Raue der Presse bereits mit und kritisierte zugleich das Urteil der Universität über Voigts Doktorarbeit.
Die Entscheidung der TU Chemnitz wirft dem Juristen zufolge erhebliche rechtliche Fragen auf, was Bewertungsmaßstab und Verhältnismäßigkeit betreffe. Ein externer, neutraler Gutachter habe die Voraussetzungen für einen Entzug verneint. Dass Voigts Alma Mater ihm dennoch den Doktortitel aberkannt habe, sei ein einmaliger Vorgang.
Nun wird wahrscheinlich das Verwaltungsgericht Chemnitz über die Berechtigung des Entzugs des Doktorgrades zu urteilen haben. Dabei wird es dann allerdings nicht mehr um den Inhalt der Doktorarbeit selbst, sondern nur noch um etwaige Verfahrensfehler beim Vorgehen der TU Chemnitz gehen.
Bisher hat sich Ministerpräsident Voigt noch nicht öffentlich zu den neuen Entwicklungen geäußert. Auch die TU Chemnitz schweigt gegenüber der Presse mit Bezug auf das Vertraulichkeitsgebot.
Von der AfD-Fraktion Thüringen kommen dagegen – wenig erstaunlich – erneute Rücktrittsforderungen an Voigt. So schrieb der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff auf X: "Es ist geschehen, was alle vorhergesagt haben. Die Uhr tickt. Dieser Mann ist überreif für den Rücktritt!" Und Wiebke Muhsal, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion, warf Voigt vor, sich am Ministerpräsidentenstuhl festzuklammern, obwohl er dort fehl am Platze sei.
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