Deutschland

Wegen Verweigerung der Corona-Impfung: Ehemaliger Soldat zu Geldstrafe verurteilt

Aus Sorge vor möglichen Nebenwirkungen verweigerte ein Soldat vor zwei Jahren die sogenannte "Corona-Schutzimpfung". Nun verurteilte ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe. Die Bundeswehr hatte den Mann bereits im vergangenen Jahr entlassen.
Wegen Verweigerung der Corona-Impfung: Ehemaliger Soldat zu Geldstrafe verurteiltQuelle: www.globallookpress.com © Stefan Sauer/dpa

Das Schweinfurter Landgericht hat einen ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zu einer Geldstrafe von insgesamt gut 4.000 Euro verurteilt. Der heute 27-Jährige hatte sich während seiner Dienstzeit im Jahr 2022 geweigert, sich einen der neuartigen Wirkstoffe gegen das Coronavirus verabreichen zu lassen. 

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im vergangenen Jahr freigesprochen. Der Impfbefehl sei nicht verhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung beantragt. Nun hat das Landgericht den früheren Soldaten im Berufungsverfahren doch noch zu einer Geldstrafe verurteilt. Es wurden 90 Tagessätze zu je 45 Euro festgesetzt. Eine Revision am Obersten Landesgericht ist möglich.

Der Mann war seit Mitte 2016 Zeitsoldat. Nach Verweigerung der Impfung wurde er 2023 von der Bundeswehr entlassen. Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen. Wer sich widersetzt, muss mit einem Strafverfahren und Disziplinarmaßnahmen rechnen. 

Als Grund für seine Verweigerung gab der frühere Soldat Sorge vor möglichen Nebenwirkungen an. Er habe die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als viel zu kurz empfunden. Das sei ihm suspekt gewesen.

Die Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr gilt trotz der zweifelhaften Wirksamkeit der Impfstoffe und den zahlreichen Nebenwirkungen bis heute. Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte im Mai im Bundestag erklärt, er wolle an der Regelung vorerst festhalten.

"Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen."

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