
Marine Le Pen: Kandidiere trotzdem

Das Urteil des Berufungsgerichts in Paris hat prinzipiell die Möglichkeit eröffnet, und Marine Le Pen erklärte bereits, sie zu nutzen. Nachdem am Nachmittag ein Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz auf ein Jahr Hausarrest mit Fußfessel und 15 Monate Verbot, bei Wahlen anzutreten, verringert hatte, erklärte Le Pen nun im Fernsehsender TF1, sie wolle zu den Präsidentschaftswahlen antreten, die im kommenden Jahr anstehen. Der aktuelle Amtsinhaber, Emmanuel Macron, kann nach zwei Amtszeiten nicht wieder antreten.
Möglich wurde diese Erklärung, weil die 15 Monate Entzug des passiven Wahlrechts, die nun verhängt wurden, bereits seit dem ersten Urteil gegolten hatten und bereits vorüber sind.

Nun beabsichtigt sie, auch gegen dieses Urteil vorzugehen, um für den Wahlkampf die elektronische Fußfessel los zu werden.
Grundlage des gesamten Prozesses war der Vorwurf, sie habe Mittel der EU veruntreut, indem sie Gelder des EU-Parlaments für Mitarbeiter für Zwecke der Partei eingesetzt habe. Das stieß weithin auf Kritik – schließlich ist diese Praxis mehr oder weniger bei allen Parteien im EU-Parlament üblich.
Bereits morgen soll im Hauptquartier der Partei die Kampagne für die Präsidentschaftswahl gestartet werden. Jordan Bardella, der vorgesehene "Ersatz" für Le Pen, soll nun im Falle eines Sieges Premierminister werden.
Mehr zum Thema – Europäische "Eliten" wollen jeden Dissens zerquetschen – Zum Urteil gegen Marine Le Pen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.