Europa

Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Kopftuchverbot an Grundschulen

Österreichs Verfassungsgerichtshof kippt ein seit 2019 geltendes Kopftuchverbot an Grundschulen. Es sei verfassungswidrig und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Nach Ansicht des Gerichts ziele es auf den Islam ab und behindere die Integration muslimischer Mädchen.
Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Kopftuchverbot an GrundschulenQuelle: www.globallookpress.com © Daniel Schäfer / dpa-Zentralbild

Verabschiedet wurde das Gesetz 2019 mit Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ. Es richtete sich vor allem an muslimische Mädchen bis zu ihrem 11. Geburtstag. Die Abgeordneten der damaligen Koalitionsparteien betonten damals, dass es mit dem Kopftuchverbot in den Grundschulen darum gehe, ein klares Symbol gegen den politischen Islam und die Unterdrückung von Frauen und Mädchen zu setzen. Unterbunden wurde durch die Regelung das "Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist". Ausgenommen waren dabei die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs.

Nun kippte der österreichische Verfassungsgerichtshof das Gesetz. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem "Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche", begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung am Freitag.

"Die Schule basiert unter anderem auf den Grundwerten der Offenheit und Toleranz", sagte der Präsident des Gerichtshofs, Christoph Grabenwarter.

Durch die Fokussierung auf eine bestimmte Religion vertoße die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz, fügte Grabenwarter hinzu. Weiter sagte er: 

"Das punktuell eine einzige religiös oder weltanschaulich begründete Bekleidungsvorschrift herausgreifende Verbot des islamischen Kopftuches stigmatisiert gezielt eine bestimmte Gruppe von Menschen." 

Mit dem Kopftuchverbot werde "islamische Herkunft und Tradition als solche ausgegrenzt", kritisierte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Eine "selektive Verbotsregelung" könne sich zudem nachteilig auf die Inklusion betroffener Schülerinnen auswirken: 

"Es birgt das Risiko, muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren beziehungsweise sie gesellschaftlich auszugrenzen."

Nach Ansicht des Gerichts würde die tatsächliche Auswirkung des Gesetzes den Integrationsbemühungen des Landes schaden, was das Gegenteil von dem ist, was seine Autoren ursprünglich erreichen wollten.

Die Regierung argumentierte, dass das Verbot darauf abzielt, muslimische Mädchen vor "sozialem Druck" zu schützen, wenn es um das Tragen religiöser Kleidung geht. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch als unzureichend zurück.

Geklagt hatten zwei Elternpaare und ihre zwei Kinder. Sie sahen im Verbot unter anderem einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung.

Die österreichische Regierung bedauert die Entscheidung, werde sie aber "selbstverständlich" akzeptieren. So sagte Bildungsminister Heinz Faßmann von der ÖVP: 

"Ich bedaure, dass Mädchen dadurch nicht die Möglichkeit haben, frei von Zwang ihren Weg durchs Bildungssystem zu gehen."

Seine Parteikollegin und Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab teilte mit, die Entscheidung sei zu respektieren. Wenn kleine Mädchen zum Kopftuch gezwungen werden könnten, sei das aber "bedauerlich".

Sigrid Maurer, Fraktionsvorsitzender der Grünen, die auch die jetzige Regierung bilden, betonte die freie Entfaltung der Mädchen und jungen Frauen:

"Wir werden das Ziel, Mädchen in ihrer Selbstbestimmung zu bestärken, in der Bundesregierung mit anderen Maßnahmen verfolgen."

Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGÖ) begrüßte das Urteil. "Unser Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und unsere Geduld haben sich ausgezahlt." Die Nachricht wurde auch von den meisten österreichischen Oppositionsparteien begrüßt. Die Sozialdemokraten etwa forderten die Regierung dazu auf, das Urteil zu "respektieren". Nun soll diese ein Gesamtkonzept für die Integration entwickeln, das "die Integration nicht mehr als populistischen Spielball, sondern als gesellschaftspolitische Aufgabe versteht", hieß es aus der SPÖ. 

Kritik kam von der oppositionellen FPÖ. So bezeichnete etwa der Wiener FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp das Urteil als "traurigen Tag für Kinderrechte". Manfred Haimbuchner, FPÖ-Chef im Bundesland Oberösterreich, sprach gar von einem "zivilisatorischen Rückschritt für die Gesellschaft".

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