International

Abschlusserklärung G20-Gipfel: Reisefreiheit nur noch mit Besitz von digitalen Gesundheitspässen?

In den 52 Punkten der Abschlusserklärung von Bali finden sich Formulierungen, die Befürchtungen vor digitalen Voraussetzungen und Bedingungen bei der individuellen Bewegungs- bzw. Reisefreiheit bestätigen könnten. Auch WEF-Chef Schwab formulierte in seiner G20-Rede unmissverständliche Worte.
Abschlusserklärung G20-Gipfel: Reisefreiheit nur noch mit Besitz von digitalen Gesundheitspässen?Quelle: Gettyimages.ru © China News Service / Kontributor

Nach Beendigung des G20-Gipfels auf der indonesischen Insel Bali verabschiedeten die teilnehmenden Staats- und Regierungschefinnen und -chefs eine gemeinsame Abschlusserklärung. Diese beinhaltet insgesamt 52 Punkte. Das mediale Augenmerk liegt dabei auf der annähernd geschlossenen "scharfen Verurteilung des russischen Angriffs auf die Ukraine", so die Tagesschau. Die Webseite der Bundesregierung titelt zu der Veröffentlichung:

"Der russische Präsident steht mit seiner Politik in der Welt fast alleine da."

Es seien "klare Worte gefunden worden", so ein Zitat von Bundeskanzler Scholz.

Weniger Beachtung finden indes die Details der Abschlusserklärung von Bali zu den Themen forcierte Planung und Durchführung einer Digitalisierung gesellschaftlicher Ebenen, und zu entsprechenden Voraussetzungen bzw. Einforderungen seitens der Politik. Der auf Finanzthemen (Bargeldabschaffung) und diesbezügliche Digitalisierungsprozesse spezialisierte Journalist Norbert Häring erläutert in seinem Blog die wesentlichen versteckten Auffälligkeiten zu dem Thema:

"G20 wollen digitale Gesundheitspässe auf Dauer zur Voraussetzung für Reisefreiheit machen."

So sollen laut der Formulierungen in der Bali-Erklärung digitale Impfzertifikate auch weiterhin eine wesentliche Rolle spielen und international dauerhaft genutzt werden, "um Einschränkungen der Bewegungs- und der Reisefreiheit durchzusetzen", so die Einschätzung von Häring. Unter Punkt 23 der Erklärung heißt es dazu:

  • Wir erkennen die Bedeutung gemeinsamer technischer Standards und Methoden der Bestätigung im Sinne der IGV (2005) [IGV = Internationale Gesundheitsvorschriften] zur Erleichterung des nahtlosen internationalen Reisens, der Interoperabilität und der Anerkennung digitaler und nicht digitaler Lösungen an, unter anderem in Bezug auf Impfnachweise.
  • Wir unterstützen den laufenden internationalen Dialog und die internationale Zusammenarbeit bei Aufbau, Stärkung der Prävention künftiger Pandemien sowie deren Bekämpfung;
  • dabei sollten die erfolgreichen bestehenden Standards und digitalen COVID19-Impfzertifikate gewinnbringend und als Grundlage genutzt werden.

Für kontroverse Diskussionen, hinsichtlich der Sorge vor einer einschränkenden digitalisierten und kontrollierten Zukunft der Gesellschaft, sorgte der Auftritt des indonesischen Gesundheitsministers beim G20-Gipfel. Budi Gunadi Sadikins Vorstellungen von zukünftigen Regelungen lauteten:

"Lassen Sie uns ein digitales Gesundheitszertifikat haben, anerkannt von der WHO: Wenn Sie korrekt geimpft oder getestet worden sind, dann können Sie reisen. (…) Wir werden das bei der nächsten WHO-Versammlung in Genf als Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften vorschlagen."

In Punkt 20 findet sich der Hinweis auf kooperierende Abläufe:

  • Wir würdigen die Arbeit des bei der Weltbank angesiedelten Sekretariats, in dem die WHO die technische Führung und die Leitung des technischen Beratungsausschusses innehat.

Hierbei geht es um die Finanzierungsmodelle, zu denen heißt es (in Punkt 20):

  • Das hochrangige unabhängige Gremium der G20, die WHO und die Weltbank rechnen mit einer jährlichen Finanzierungslücke von rund 10 Milliarden US-Dollar bei PPR (Pandemieprävention, -vorsorge und - bekämpfung)

Häring weist in seinem Artikel auf die Tatsache hin, dass Begriffe wie "sichere weltweite Mobilität" und "nahtloses Reisen" (seamless travel) die Befürchtungen der Digitalisierungskritiker bestätigen würden. Zumal letzterer Begriff bisher nur im Zusammenhang mit der "Known Traveller Digital Identity" genutzt wurde. 

In Punkt 47 der Erklärung von Bali heißt es diesbezüglich:

  • Wir erkennen an, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine sichere weltweite Mobilität und Vernetzung sowie nahtloses Reisen nach der COVID-19-Pandemie zu fördern, um einen Wiederaufschwung der Tourismusbranche zu ermöglichen.

Das Konzept der "Known Traveller Digital Identity (KTDI)" basiert laut Darstellung auf der Webseite des World Economic Forum (WEF) vom März 2020 "auf einer vertrauenswürdigen, dezentralisierten und interoperablen Identitätsplattform, die durch Technologien wie Blockchain, Biometrie, mobile Geräte und Kryptografie ermöglicht" werden soll. Häring kommentierte die Veröffentlichung im April 2020 mit dem Hinweis:

"Der Trick ist die Fiktion von Freiwilligkeit, das abgepresste aber ausdrückliche Einverständnis zur Datennutzung, das man jedes mal geben muss, wenn man in diesem System eine staatliche Leistung erhalten oder nur irgend etwas digital bezahlen will. So wie man jetzt schon fast allen Überwachungsansinnen der Webseitenbetreiber zustimmen muss, wenn man sich im World Wide Web bewegen will."

Punkt 24 der Erklärung lautet:

  • Durch die COVID-19-Pandemie wurde die Transformation des digitalen Ökosystems und der Digitalwirtschaft beschleunigt. Wir erkennen an, wie wichtig die Digitalisierung für das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist.

Die engen Verknüpfungen der Staatsregierungen und politischen Erfüllungsgehilfen mit dem WEF wurde durch die Anwesenheit des WEF-Chefs Klaus Schwab erneut bestätigt. Hier auf dem Bild neben Jacinda Ardern (rechts), der Premierministerin von Neuseeland:

Schwab gerät regelmäßig durch Formulierungen seiner Vorstellungen zukünftiger weltweiter Gesellschaftsordnungen in den Fokus der Digitalisierungs- und Globalisierungskritiker. Der WEF-Chef wörtlich auf dem aktuellen G20-Gipfel:

"Was wir aber in der Tat bewältigen müssen, ist eine eine tiefgreifende systemische Umstrukturierung unserer Welt, und das wird einige Zeit dauern. Und die Welt wird anders aussehen, wenn wir diesen Übergangsprozess durchlaufen haben."

In der 22-seitigen Bali-Erklärung finden sich die Begrifflichkeiten Staats- und Regierungschefs, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Zentralbanken, Weltbank, Internationaler Wahrungsfond (IWF),  Agenda 2030 ("17 Ziele für nachhaltige Entwicklung sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen"), G20-Vorsitz, G20-Troika und G20-Mitglieder. Der Begriff World Economic Forum (WEF) oder die Person Klaus Schwab werden nicht erwähnt.

Die Bundesregierung hat der Bali-Erklärung in allen Punkten zugestimmt. Das Fazit des Kanzlers zum G20-Gipgel lautet:

"Dass die Welt aber hier zusammengekommen ist, dass man hier miteinander gesprochen hat und dass es hier Verständigungen gegeben hat, die weit über das hinaus reichen, was zu erwarten war, bleibt der Erfolg dieses Gipfels. Und ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, das in dieser Weise auszugestalten."

Häring resümiert zu der Unterstützung dieser Politik seitens der deutschen Bundesregierung, dass sie dafür "kein Mandat des Parlaments hat." Sein Hinweis lautet daher:

"Weil die G-20, trotz der hochoffiziellen Teilnehmerschaft und der starken Bindungswirkung seiner Beschlüsse als informeller Club ohne Entscheidungsbefugnis gilt, muss auch kein Parlament die Zustimmung zu diesen Beschlüssen nachträglich absegnen."

Mehr zum Thema - Bali und die versäumten Chancen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.