Deutschland

Zwölf Verletzte bei Zusammenstoß von zwei Puma-Panzern der Bundeswehr

Bei einem Unfall mit zwei Schützenpanzern auf einem Trainingsgelände der Bundeswehr wurden zwölf Soldaten verletzt, einer davon schwer. Die Unfallursache wird noch untersucht. Die Bundeswehr beteiligt sich auch an der Ausbildung von ukrainischen Soldaten.
Zwölf Verletzte bei Zusammenstoß von zwei Puma-Panzern der BundeswehrQuelle: www.globallookpress.com © Frederic Kern

Bei einer Übung der Bundeswehr in der Nähe der Stadt Gardelegen in Sachsen-Anhalt gab es einen schweren Zwischenfall mit zwei Schützenpanzern vom Typ Puma. 

Wie die Bundeswehr mitteilte, kollidierten bei einer Übung zwei Puma-Schützenpanzer auf dem Gelände des Gefechtsübungszentrums bei Gardelegen, einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Heeres.

Zwölf Soldaten wurden verletzt, einer davon schwer. Die Umstände des Unfalls werden derzeit noch geklärt, Hilfsmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Der Schwerverletzte wurde per Hubschrauber zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus geflogen. 

Inzwischen haben Feldjäger mit der Untersuchung des Vorfalls begonnen. Nach ersten Erkenntnissen seien die beiden Schützenpanzer mit hoher Geschwindigkeit zusammengestoßen. 

An der Übung waren Soldaten aus Munster in Niedersachsen beteiligt, sagte ein Sprecher der Bundeswehr. 

Im Rahmen der militärischen Unterstützung der Ukraine plant die EU die Ausbildung von weiteren 15.000 ukrainischen Soldaten. Auch in Deutschland sollen ukrainische Soldaten Trainings, Einweisungen und Fortbildungen erhalten. 

Mehr zum Thema – Deutschlandweite Proteste gegen Leopard-Lieferung und Anti-Russland-Kurs

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.