Die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ist bei einer Vorlesung an der Universität Uppsala in Schweden von pro-palästinensischen Aktivisten und Studierenden mehrfach ausgebuht und unterbrochen worden. Der Anlass war Baerbocks Unterstützung für Israels Vorgehen im Gaza-Konflikt nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023. Eine anschließende Diskussionsrunde zum Thema wurde laut Berichten kurzfristig abgesagt beziehungsweise fand nicht statt.
Baerbock, Deutschlands Außenministerin von 2021 bis 2025 und danach Präsidentin der UN-Generalversammlung, hat nun einen Lehrstuhl für das Fach "Global Leadership" an der Columbia University in New York. An der Universität Uppsala sollte sie über internationale Zusammenarbeit und multilaterale Führung sprechen. Der Vortrag stieß auf heftigen studentischen Protest. Aktivisten riefen unter anderem: "Wie können Sie es wagen?" und fragten: "Wessen Demokratie verteidigen Sie? Für wessen Freiheit stehen Sie eigentlich ein – nur für die der Israelis?" Videos der Störungen kursierten in sozialen Medien, wo die Protestierenden überwiegend Zuspruch erhielten. Bei einer weiteren Unterbrechung entgegnete Baerbock laut Berichten: "Jetzt rede ich!" Die angekündigte Diskussion zum Thema blieb aus.
Die Proteste richten sich gegen Baerbocks Rolle während ihrer Amtszeit als Außenministerin. Kurz nach dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023, bei dem rund 1.200 Menschen in Israel getötet und Hunderte als Geiseln genommen wurden, erklärte sie im Bundestag:
"Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson."
Sie unterstützte Israels "Recht auf Selbstverteidigung" und bot Unterstützung in allen Bereichen an – einschließlich Waffenlieferungen. Deutschland war nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant Israels. International gelten die Angriffe Israels im Anschluss an den Angriff der Hamas auf Gaza als unverhältnismäßig. Israel werden Kriegsverbrechen und Genozid vorgeworfen.
In einer Bundestagsrede verteidigte Baerbock dagegen die militärische Hilfe für Israel und äußerte sich zum Schutz ziviler Einrichtungen. Sie behauptete, dass Hamas-Terroristen sich systematisch hinter Menschen und Schulen verschanzten, und erklärte:
"Dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, weil Terroristen diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland. Das bedeutet für uns Sicherheit Israels."
Zugleich betonte sie, dass das humanitäre Völkerrecht gelte und Hilfe in den Gazastreifen gelangen müsse.
Diese Behauptung Baerbocks, zivile Einrichtungen könnten ihren Schutzstatus verlieren, ist völkerrechtlich unzutreffend, genauer gesagt irreführend. Nach dem humanitären Völkerrecht (Genfer Konventionen und Zusatzprotokoll I) behalten zivile Objekte grundsätzlich ihren Schutzstatus. Sie verlieren ihn nur, wenn sie direkt für militärische Zwecke genutzt werden. Selbst dann gelten die Grundsätze der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen; Zivilisten bleiben laut Völkerrecht jederzeit geschützt. Die bloße Anwesenheit von Kämpfern oder der Vorwurf von "menschlichen Schutzschilden" entzieht Objekten nicht pauschal den Schutz.
Hunderte Akademiker forderten Baerbock daher auf, die Aussage zurückzunehmen. Die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese äußerte sich kritisch zu Baerbocks Einlassung. Kritiker sehen in der Formulierung eine Rechtfertigung für Angriffe auf zivile Infrastruktur.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums im Gazastreifen sind seit dem 7. Oktober 2023 bis Ende Oktober 2026 rund 74.500 Menschen von der israelischen Armee getötet und etwa 176.000 verletzt worden. Darunter befinden sich nach älteren Aufschlüsselungen rund 20.000 Kinder und 12.500 Frauen. Die Zahlen erfassen vor allem direkte Todesfälle, die in Krankenhäusern registriert wurden, Tausende weitere gelten als vermisst. Israel bestreitet die Zahlen und weist auf einen hohen Anteil an Hamas-Kämpfern hin. Seit einer Waffenruhe im Oktober 2025 sind nach denselben Quellen weitere über 1.500 Menschen getötet worden.
Deutschland wurde während Baerbocks Amtszeit als Außenministerin vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) von Nicaragua verklagt. Die im März 2024 eingereichte Klage wirft Berlin vor, durch Waffenlieferungen und andere militärische Unterstützung an Israel die Völkermordkonvention und das humanitäre Völkerrecht zu verletzen und Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen. Nicaragua argumentiert, Deutschland hätte angesichts der engen Beziehungen zu Israel und der Lage vor Ort das Risiko erkennen müssen. Ein Antrag auf Eilmaßnahmen gegen Deutschland wurde im April 2024 vom Gericht zwar abgelehnt, das Verfahren läuft aber weiter. Deutschland weist die Vorwürfe zurück und verweist auf Prüfverfahren bei Exporten. Parallel läuft die Völkermordklage Südafrikas gegen Israel vor dem IGH.
Die Störungen in Uppsala zeigen, wie sehr Baerbocks Nahost-Politik Deutschland auch unter den europäischen Partnerstaaten isoliert hat. Das bedingungslose und nicht differenzierende Festhalten am Bekenntnis Deutschlands zur Solidarität mit Israel sorgt international immer wieder für Irritationen. Der Vorwurf ist, dass deutsche Politik die falschen Schlüsse aus der eigenen Geschichte gezogen habe. Die Anerkennung der Schrecken des Holocausts als grausames Verbrechen müsse zur grundsätzlichen Ablehnung von rassistischer Gewalt führen und dürfe nicht zu ihrer erneuten Legitimation dienen.
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