Das Urteil des Berufungsgerichts in Paris hat prinzipiell die Möglichkeit eröffnet, und Marine Le Pen erklärte bereits, sie zu nutzen. Nachdem am Nachmittag ein Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz auf ein Jahr Hausarrest mit Fußfessel und 15 Monate Verbot, bei Wahlen anzutreten, verringert hatte, erklärte Le Pen nun im Fernsehsender TF1, sie wolle zu den Präsidentschaftswahlen antreten, die im kommenden Jahr anstehen. Der aktuelle Amtsinhaber, Emmanuel Macron, kann nach zwei Amtszeiten nicht wieder antreten.
Möglich wurde diese Erklärung, weil die 15 Monate Entzug des passiven Wahlrechts, die nun verhängt wurden, bereits seit dem ersten Urteil gegolten hatten und bereits vorüber sind.
Nun beabsichtigt sie, auch gegen dieses Urteil vorzugehen, um für den Wahlkampf die elektronische Fußfessel los zu werden.
Grundlage des gesamten Prozesses war der Vorwurf, sie habe Mittel der EU veruntreut, indem sie Gelder des EU-Parlaments für Mitarbeiter für Zwecke der Partei eingesetzt habe. Das stieß weithin auf Kritik – schließlich ist diese Praxis mehr oder weniger bei allen Parteien im EU-Parlament üblich.
Bereits morgen soll im Hauptquartier der Partei die Kampagne für die Präsidentschaftswahl gestartet werden. Jordan Bardella, der vorgesehene "Ersatz" für Le Pen, soll nun im Falle eines Sieges Premierminister werden.
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